Was bedeutet die Corona-Verordnung für die Jugendgruppe?

Durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen wir derzeit leider alle Aktivitäten der Jugendarbeit aussetzen. Denn:

  • bis zum 19. April 2020 ist der Betrieb Schulen und Jugendeinrichtungen untersagt (§4)
  • bis zum 15. Juni 2020 sind Veranstaltungen im Öffentlichen raum unterstagt (§3)
  • diese Aussagen haben derzeit eine Gültigkeit bis zum 15. Juni 2020 (§10)