Was bedeutet die Corona-Verordnung für das SanCamp?

Gesetzliche Regelung (Corona-Verordnung):

  • bis zum 19. April 2020 ist der Betrieb Schulen und Jugendeinrichtungen untersagt (§4)
  • bis zum 15. Juni 2020 sind Veranstaltungen im Öffentlichen raum unterstagt (§3)
  • diese Aussagen haben derzeit eine Gültigkeit bis zum 15. Juni 2020 (§10)

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus müssen wir auch abwägen zwischen dem Guten, das wir mit dem Schulsanitäts-Camp bewirken und dem Unerwünschten, das es zu vermeiden gilt. Wir müssen uns fragen, ob wir durch das SchulsanitätsCamp folgende Personen und Gruppen gefährden:

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer des SanCamp
  • Helferinnen und Helfer des SanCamp, die sich ehrenamtlich und Hauptamtlich im Rettungsdienst beteiligen
  • Unbeteiligte Personen durch ein Weitertragen des Corona-Virus.