Warum darf das SanCamp nicht stattfinden, solange die Corona-Verordnung gilt?

  • Wir können die aktuellen Entwicklungen kaum abschätzen. Deshalb können wir aktuell keine klaren Aussagen treffen. Je mehr wir über die Pandemie wissen, desto weniger halt findet die Hoffnung, dass das SanCamp zum geplanten Termin vom 21. bis 23. Mai 2020 stattfinden darf und kann
  • Bis auf Weiteres führen wir unsere Planungen – auch mit Blick auf mögliche Ausweichtermine – weiterhin durch.
  • Bitte meldet euch weiterhin an. Das hilft uns beim Planen.
  • Bitte überweist die Teilnahmebeiträge aber erst, wenn wir wissen, dass das SanCamp auch wirklich stattfindet: Denn auf der zum 22. März 2020 geltenden Gesetzesgrundlage dürfen wir das SanCamp nicht veranstalten.
  • Wir informieren ab dem 19. April 2020 über neue Entwicklungen. Per Mail und auch über den SanCamp-Instagram-Kanal.
  • Bis zum 19. April gilt einerseits das Schulverbot, andererseits haben Bund und Länder mit diesem Datum die Mindestlaufzeit für die bestehenden Maßnahmen vereinbart. (Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 3.04.2020, 17:14:30)