Tierschutz und Höhlen

Aus Gründen des Tierschutzes sind Kletterfelsen und Höhlen zeitweise oder gänzlich für die Begehung gesperrt. Höhlen sind nach §39 BNatSchG in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März gesperrt. Die saisonale Sperrung von Kletterfelsen richtet sich nach dem Brutverhalten schutzbedürftiger Arten.

Gutenberger Höhlen

Falkensteiner Höhle